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Vollamortisation

 

Bei dieser Vertragsart werden während der Grundmietzeit, durch die vereinbarten monatlichen Leasingraten, die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes und die Finanzierungskosten vollständig geleistet.

 

Die Grundmietzeit für einen Vollamortisationsvertrag muss, aufgrund der steuerrechtlichen Bestimmungen, zwischen 40% und 90% der Afa-Dauer liegen.

 

Dem Leasingnehmer wird gegen Bezahlung eines vereinbarten Leasingentgeltes das von ihm gewählte Leasingobjekt zur Nutzung überlassen.

 

Diese Vertragsvariante bietet sich bei mobilen Investitionsgütern mit einem hohen Wertverzehr an.

 

Ein großer Vorteil ist, dass sich der Leasingvertrag nach Ablauf der Grundmietzeit automatisch verlängert, bis das Vertragsverhältnis vom Leasingnehmer gekündigt wird. Somit kann das Leasingobjekt ohne großen Aufwand solange genutzt werden, bis dieses tatsächlich nicht mehr benötigt oder durch ein neues Objekt ersetzt wird.

 

Am Vertragsende gibt es diverse Abwicklungsmöglichkeiten:

  • Rückgabe des Leasingobjektes
  • Übernahme des Leasingobjektes
  • Vertragsverlängerung

 

Ihre Vorteile:

  • Erhalt der Liquidität
  • Aufwendungen sind bilanzneutral und lassen sich steuerrechtlich vorteilhaft geltend machen
  • flexible Vertragsgestaltung
  • gleichmäßige und transparente Kosten
  • Schonung des Eigenkapitals

 

Mehr zum Thema Vollamortisationsvertrag erfahren Sie in unserem Leasingflyer!