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Glossar

Hier bieten wir Ihnen ein breites Definitionsspektrum der für die Leasing- und Finanzierungsbranche relevanten Begriffe.

 

 

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Barwert

Der Barwert einer Zahlungsreihe wird berechnet, indem man die einzelnen Zahlungen auf den Ursprungszeitpunkt (heute) abdiskontiert. Dazu wird ein Zinssatz verwendet, der z. B. dem Marktzins entspricht, oder dem einer alternativen Anlageform (Opportunitätszins).

Betriebsvorrichtung

Ein wirtschaftlich selbständig nutzbares Gut, das im steuerlichen Sinne nicht Bestandteil eines Gebäudes ist (z. B. eine Sprinkleranlage in einem Kaufhaus). Das Bewertungsgesetz grenzt Betriebsvorrichtungen von Gebäuden selbst ab. So ist eine Betriebsvorrichtung nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeignet (z. B. ein vollautomatisches Hochregallager).

Bonitätsrisiko

Das Risiko des Leasing-Gebers, dass der Leasing-Nehmer in Konkurs geht. In diesem Fall kann der Konkursverwalter entscheiden, ob er den Leasing-Vertrag fortführt oder nicht. Tut er dies nicht, entstehen dem Leasing-Geber wirtschaftlich die gleichen Probleme wie einer Bank, die einen Kredit vergeben hat. Daher prüfen Leasing-Geber die Bonität ihrer Kunden sehr sorgfältig.

Bonität

Besonders wichtig für den Erfolg bei Leasing-Unternehmen ist die Bonität der Leasing-Nehmer, aber auch die der Lieferanten. Demnach ist eine nachhaltige Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit insbesondere der Leasing-Nehmer anhand von Unternehmenszahlen, Planrechnungen, Konzeptionen sowie Auskünfte Dritter (Auskunfteien, Banken, Lieferanten usw.) zu unterlegen. Die Objektqualität und Fungibilität sowie die Lieferanten- und Herstellerbonität ist ähnlich sorgfältig zu beurteilen.

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