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Glossar

Hier bieten wir Ihnen ein breites Definitionsspektrum der für die Leasing- und Finanzierungsbranche relevanten Begriffe.

 

 

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Full-pay-out-Leasing

Hierunter versteht man, dass die Gesamtinvestitionskosten des Leasing-Gebers, samt seiner Zins- und Verwaltungsaufwendungen sowie seinem Gewinn, durch die fest vereinbarten Zahlungen des Leasing-Nehmers und ggf. durch Zahlungen oder werthaltige Garantien von Dritten realisiert werden. Wenn nur Teile dieser vom Leasing-Geber benötigten Mittel eingespielt werden, liegt ein „Non-full-pay-out-„ bzw. ein Teilamortisationsvertrag vor. Übernimmt der Leasing-Geber das Risiko der restlichen Amortisation, liegt Operating-Leasing vor.

Full-Service-Leasing

Auto-Leasing- und Auto-Vermieter-Unternehmen sowie Immobilien-Leasing-Gesellschaften bieten Full-Service-Leasing-Programme an. Beim Auto-Leasing schließt es den Betrieb, Wartung, Reparatur, Verschleiß und Versicherung der Fahrzeuge nebst Fuhrparkverwaltung, und bei den Immobilien, das Baumanagement inkl. Planungs- und Bauphase sowie die Verwaltung größerer gewerblicher Immobilien mit ein. Die klassische Dienstleistung Finanzierungs-Leasing, erweitert mit um Servicekomponenten, gilt als ein Zukunftsträger im Leasing-Geschäft. Insbesondere im Fahrzeug-Leasing und bei kommunalen Projekten ist die umfassende, servicebezogene zur Verfügungsstellung von Sachkapital gefragt.

Fungibilität

Die Fungibilität bzw. Drittverwendbarkeit der Leasing-Objekte ist erforderlich, um die Wirtschaftsgüter im Falle von Leistungsstörungen, aber auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, verwerten zu können. Die Drittverwendbarkeit ist mit Grundlage für die Annahme, dass es sich nicht um Spezial-Leasing handelt.

Fälligkeit

Die Kaufpreise für die vom Leasing-Geber gekauften Objekte sind in aller Regel nach einredefreier Übernahme durch den Leasing-Nehmer zur Zahlung fällig. Die Leasing-Raten sind überwiegend monatlich oder im Mengengeschäft (Small-Ticket-Leasing) auch vierteljährlich im voraus fällig. Da es sich durchweg um gleichbleibende Beträge handelt, erfolgt die Zahlung i.d.R. durch Bankeinzug (Bankeizugsverfahren).

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