Glossar
Hier bieten wir Ihnen ein breites Definitionsspektrum der für die Leasing- und Finanzierungsbranche relevanten Begriffe.
Teilamortisation
Wenn während der Laufzeit des Leasing-Vertrages nur eine teilweise Amortisation der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasing-Gebers vorgesehen ist, wird von einem Teilamortisations-Vertrag gesprochen; hierbei wird die volle Amortisation erst durch die Ausübung des Andienungsrecht durch den Leasing-Geber gegenüber dem Leasing-Nehmer, eine entsprechende Verlängerung oder durch Verkauf des Objektes durch den Leasing-Geber an einen Dritten erreicht.
Totalschaden
Für Totalschaden und sonstige Beschädigung des Leasing-Objektes ist ausschließlich der Leasing-Nehmer verantwortlich, in dessen alleiniger Verfügungsgewalt sich das Objekt während der Dauer des Leasing-Vertrages befindet. Der Leasing-Nehmer steht dem Leasing-Geber für unbeschädigte Rückgabe ein und hat das Objekt gegen alle deckungsfähigen Schäden zu versichern. Der Leasing-Geber erhält einen Sicherungsschein des Versicherers. Fast immer wird beim Kraftfahrzeugleasing, bedingt durch häufige Totalschäden, eine Vollkaskoversicherung zugunsten des Leasing-Unternehmens verlangt.
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